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   BGH, 08.09.2005 - AK 9/05 (2 BJs 57/04 - 8)   

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https://dejure.org/2005,27945
BGH, 08.09.2005 - AK 9/05 (2 BJs 57/04 - 8) (https://dejure.org/2005,27945)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - AK 9/05 (2 BJs 57/04 - 8) (https://dejure.org/2005,27945)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - AK 9/05 (2 BJs 57/04 - 8) (https://dejure.org/2005,27945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus - Schädigung einer Versicherung durch den Abschluss mehrerer Lebensversicherungsverträge zur Unterstützung Al Qaedas - Verwertbarkeit der aus der präventiven Wohnraumüberwachung erlangten ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für die gesetzliche Ermächtigung zur Überwachung von Wohnraum zum Zweck der Strafverfolgung aufgestellt hat (BVerfG NJW 2004, 999 = NStZ 2004, 270), führen - übertragen auf die landesgesetzliche Regelung zur präventiven Wohnraumüberwachung - nicht zur Unverwertbarkeit der Erkenntnisse.

    Das Bundesverfassungsgericht hat §§ 100 c ff. StPO aF zwar als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2005 einen verfassungsgemäßen Rechtszustand herzustellen, jedoch die weitere Anwendung der beanstandeten Normen unter Berücksichtigung des Schutzes der Menschenwürde und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt (BVerfG NStZ 2004, 270, 273).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    Die Vorschrift erlaubt die Datenerhebung nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und nicht zur "Vorsorge für die Verfolgung" (vgl. insoweit BVerfG, Urt. vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 - zu § 33 a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 SOG Nds).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    Der Senat muss nicht abschließend entscheiden, ob die genannten Anordnungsbeschlüsse durch die landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage in jeder Beziehung gedeckt waren, denn sie waren jedenfalls vertretbar (vgl. BGHSt 47, 362; BGHR POG-RhPf § 25 b Lausch-Eingriff 1).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne dass dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • BGH, 07.06.1995 - StB 16/95

    Landespolizeigesetz - Einsatz technischer Mittel - Verwertung von Beweisen -

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    Der Senat muss nicht abschließend entscheiden, ob die genannten Anordnungsbeschlüsse durch die landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage in jeder Beziehung gedeckt waren, denn sie waren jedenfalls vertretbar (vgl. BGHSt 47, 362; BGHR POG-RhPf § 25 b Lausch-Eingriff 1).
  • BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04

    Unterstützung durch eine bloße Zusage

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    2 BJs 57/04 - 8 AK 9/05.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
    Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 4) für eine vergleichbare Konstellation die Auffassung vertreten, bereits die Zusage einer Beschaffung von Waffen könne sich positiv auf das Bestehen und die Aktionsmöglichkeiten einer terroristischen Vereinigung auswirken und damit zu deren Unterstützung führen, auch wenn das Vorhaben später fehlgeschlagen ist.
  • BGH, 20.10.2009 - 3 StR 552/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (überraschende Rechtsansicht)

    Er hat dies zur Grundlage zahlreicher Haftentscheidungen gemacht (Beschl. vom 19. Mai 2005 - StB 3/05 - sowie Beschl. vom 21. Dezember 2005 - AK 16/05 - betreffend den Verurteilten I. S. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 8/05 - betreffend den Verurteilten K. ; Beschl. vom 8. September 2005 - AK 9/05, 21. Dezember 2005 - AK 17/05, 11. April 2006 - AK 4/06, 7. August 2007 - StB 17/07 und 8. November 2007 - StB 48/07 - betreffend den rechtskräftig schuldig gesprochenen Y. S.).
  • BGH, 07.08.2007 - StB 17/07

    Haftbeschwerde während der Hauptverhandlung (Prüfungsmaßstab);

    Darauf, dass eine solche Bewertung des Ermittlungsergebnisses grundsätzlich möglich ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. September 2005 (AK 9/05) hingewiesen.

    Einen dringenden Tatverdacht dahingehend, dass der Angeklagte zusammen mit den Mitangeklagten K. und I. A. in zehn Fällen einen vollendeten und in 23 Fällen einen versuchten Betrug zum Nachteil von Lebensversicherungsgesellschaften begangen hat, um die betrügerisch erstrebten Versicherungsleistungen in Höhe von über 4 Mio. EUR zumindest teilweise der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Qaeda zukommen zu lassen, hat der Senat bereits in seinen die Untersuchungshaft des Angeklagten bestätigenden Beschlüssen vom 8. September 2005 (AK 9/05), 21. Dezember 2005 (AK 17/05) und 11. April 2006 (AK 4/06) bejaht.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2005 - VI 13/03
    Dabei kann der Senat sogar die durch den Bundesgerichtshof in einem - die Haftfortdauer gemäß §§ 121, 122 StPO betreffenden - Beschluss vom 8. September 2005 (AK 9/05) aufgeworfene Frage offen lassen, ob an der früheren Rechtsprechung, wonach bereits die bloße Zusage, Waffen für eine terroristische Vereinigung zu beschaffen, als Unterstützungshandlung ausreiche (vgl. BGHR StGB § 129a Abs. 3 Unterstützen 4), angesichts der Straflosigkeit einer versuchten Unterstützung festzuhalten sei.
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